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   VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15 HAL   

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VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15 HAL (https://dejure.org/2016,64739)
VG Halle, Entscheidung vom 26.04.2016 - 2 A 97/15 HAL (https://dejure.org/2016,64739)
VG Halle, Entscheidung vom 26. April 2016 - 2 A 97/15 HAL (https://dejure.org/2016,64739)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • jurop.org (Kurzinformation)

    Abweichung von bauordnungsrechtlich geltenden Abstandsflächen bei Windenergieanlagen

Sonstiges

  • dombert.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Vorgaben zur Einhaltung der Abstandsflächen bei Windprojekten gelockert

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15
    Die Klägerin nimmt Bezug auf die Rundverfügung "Abstandsflächen" für Windkraftanlagen Nummer 8/2010 des Landesverwaltungsamtes vom 9. August 2010 und auf inzwischen ergangene obergerichtliche Entscheidungen (BayVGH, Urteil vom 28. Juli 2009, 22 BV 08.3427; BayVGH, Beschluss vom 19. August 2014, 22 CS 14.1597, Juris).

    Das Gericht berücksichtigt zudem die Entscheidung des BayVGH (Urteil vom 28. Juli 2009, 22 BV 08.3427, Juris).

    Das Verwaltungsgericht hat im Ansatz zutreffend erkannt, dass die vom Verwaltungsgerichtshof (U.v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - NVwZ-RR 2009, 992) angesprochene atypische Fallgestaltung bei Windkraftanlagen im Außenbereich unter anderem darauf beruht, dass derart große Abstandsflächen, wie sie bei Windkraftanlagen neuester Art mit Gesamthöhen von annähernd 200 m erforderlich sind, nach Größe und Zuschnitt der Außenbereichsgrundstücke regelmäßig kaum nach allen Seiten eingehalten werden können (dies gilt jedenfalls in weiten Teilen Bayerns mit den hierzulande üblichen verhältnismäßig kleinen landwirtschaftlichen Grundstücken).

    Diese ergibt sich nämlich auch aus der Eigenart der Windkraftanlage als Bauwerk (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - a.a.O., Rn. 30).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2005 - 2 L 30/04

    Zu den Voraussetzungen einer Abweichung im Bauordnungsrecht

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15
    Primäres Schutzziel der Abstandsflächenvorschriften seien Belichtung, Belüftung- und Einhaltung eines Sozialabstandes, damit das störungsfreie Wohnen, und der Brandschutz (unter Bezugnahme auf OEufach0000000014, Beschluss vom 28. Januar 2005, 2 L 30/04, Juris, Randnummer 17, m.w.N.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die baurechtlichen Vorschriften die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Interessen regelmäßig in einen gerechten Ausgleich gebracht haben, was bedingt, dass Abweichungen nur restriktiv gewährt werden können (OVG LSA, Beschluss vom 28. Januar 2005, 2 L 30/04).

    So kommt eine Abweichung nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in Betracht, wenn wegen besonderer Umstände der Zweck, der mit einer Vorschrift verfolgt wird, die Einhaltung der Norm nicht erfordert, oder wenn deren Einhaltung aus objektiven Gründen außer Verhältnis zu der Beschränkung steht, die mit der Versagung der Abweichung verbunden wäre (OVG LSA, Beschluss vom 1. Februar 2011, 2 L 24/10; OVG LSA, Beschluss vom 28. Januar 2005, 2 L 30/04).

  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597

    Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage ist

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15
    Die Klägerin nimmt Bezug auf die Rundverfügung "Abstandsflächen" für Windkraftanlagen Nummer 8/2010 des Landesverwaltungsamtes vom 9. August 2010 und auf inzwischen ergangene obergerichtliche Entscheidungen (BayVGH, Urteil vom 28. Juli 2009, 22 BV 08.3427; BayVGH, Beschluss vom 19. August 2014, 22 CS 14.1597, Juris).

    Der BayVGH hat seine Rechtsprechung zur Abweichung im Beschluss vom 19. August 2014 bestätigt (22 CS 14.1597, Juris):.

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13

    Ausübung rechtmäßigen Ermessens bei der Abweichung von Grenzabstandsregelungen

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15
    Zu berücksichtigen sei bei der Abweichungsentscheidung auch das Interesse des Grundstücksnachbarn, sein Grundstück innerhalb eines Windeignungsgebiets selbst mit einer Windkraftanlage zu bebauen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014, 12 ME 227/13; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Mai 2011, 4 A 485/09, Juris).

    Bei Windkraftanlagen sind zudem weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen: In dem Abstandsflächenrecht kommt es im Kern nicht auf Grenz-, sondern auf Gebäudeabstände an, mit der Folge, dass sich die Abstandsflächenfrage am Rande des prinzipiell unbebaubaren Außenbereichs und innerhalb dieses Bereichs nur dann in gleicher Weise stellt, wenn dieser Außenbereich ausnahmsweise mit mehreren Gebäuden bebaut ist (Jäde, BauO LSA, § 66, Rn. 25, m.w.N.; vgl. zudem für eine Abweichung im Vorranggebiet: OVG Greifswald, Beschluss vom 12. November 2014, 3 M 1/14; vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014, 12 ME 227/13; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Mai 2011, 4 A 485/09; BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015, 22 ZB 15.1095, alle zitiert aus Juris):.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 M 1/14

    Abweichungsentscheidung - Mindestabstand von Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15
    Bei Windkraftanlagen sind zudem weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen: In dem Abstandsflächenrecht kommt es im Kern nicht auf Grenz-, sondern auf Gebäudeabstände an, mit der Folge, dass sich die Abstandsflächenfrage am Rande des prinzipiell unbebaubaren Außenbereichs und innerhalb dieses Bereichs nur dann in gleicher Weise stellt, wenn dieser Außenbereich ausnahmsweise mit mehreren Gebäuden bebaut ist (Jäde, BauO LSA, § 66, Rn. 25, m.w.N.; vgl. zudem für eine Abweichung im Vorranggebiet: OVG Greifswald, Beschluss vom 12. November 2014, 3 M 1/14; vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014, 12 ME 227/13; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Mai 2011, 4 A 485/09; BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015, 22 ZB 15.1095, alle zitiert aus Juris):.

    Wegen der mit der Abweichungsentscheidung verbundenen Beeinträchtigung des Nachbarn ist eine volle Ermessensentscheidung zu treffen, in der alle für die Ermessenausübung maßgeblichen Umstände einzustellen und miteinander abzuwägen sind" (OVG Greifswald, Beschluss vom 12. November 2014, 3 M 1/14, juris).

  • OVG Sachsen, 25.05.2011 - 4 A 485/09

    Nachbarklage, Windenergieanlage, Abstandsflächen, Ausnahme Ermessensausfall

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15
    Zu berücksichtigen sei bei der Abweichungsentscheidung auch das Interesse des Grundstücksnachbarn, sein Grundstück innerhalb eines Windeignungsgebiets selbst mit einer Windkraftanlage zu bebauen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014, 12 ME 227/13; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Mai 2011, 4 A 485/09, Juris).

    Bei Windkraftanlagen sind zudem weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen: In dem Abstandsflächenrecht kommt es im Kern nicht auf Grenz-, sondern auf Gebäudeabstände an, mit der Folge, dass sich die Abstandsflächenfrage am Rande des prinzipiell unbebaubaren Außenbereichs und innerhalb dieses Bereichs nur dann in gleicher Weise stellt, wenn dieser Außenbereich ausnahmsweise mit mehreren Gebäuden bebaut ist (Jäde, BauO LSA, § 66, Rn. 25, m.w.N.; vgl. zudem für eine Abweichung im Vorranggebiet: OVG Greifswald, Beschluss vom 12. November 2014, 3 M 1/14; vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014, 12 ME 227/13; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Mai 2011, 4 A 485/09; BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015, 22 ZB 15.1095, alle zitiert aus Juris):.

  • BGH, 12.03.2015 - III ZR 36/14

    Enteignung von Gemeindegrundstücken zugunsten der Errichtung eines Windparks in

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15
    Zudem nimmt sie umfangreich zu dem Vorbringen der Beigeladenen Stellung und widerspricht deren Auffassung, wonach Ausführungen in einer BGH-Entscheidung zum Enteignungsrecht 12. März 2015 (III ZR 36/14, zitiert aus Juris) hier Anwendung fänden.

    Sie beruft sich auf die Rechtsprechung des BGH vom 2. März 2015 (III ZR 36/14) zu einer rechtswidrigen Enteignung einer gemeindlichen Fläche nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 EnWG zugunsten eines privaten Windkraftbetreibers, die über den entschiedenen Fall hinaus auch auf die Frage der Baulasten Anwendung finde.

  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15
    Diese können sich etwa aus einem besonderen Grundstückszuschnitt, einer aus dem Rahmen fallenden Bebauung auf dem Bau- oder dem Nachbargrundstück oder einer besonderen städtebaulichen Situation, wie der Lage des Baugrundstücks in einem historischen Ortskern, ergeben (vgl. BayVGH vom 16.7.2007 NVwZ-RR 2008, 84 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2007 - 10 B 274/07

    Unterschreitung der Abstandsflächen im Zentimeterbereich

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15
    Weitere Gründe stellen Besonderheiten der Lage und des Zuschnitts der benachbarten Grundstücke zueinander oder topographische Besonderheiten des Geländeverlaufs dar (vgl. OVG NRW vom 5.3.2007 NVwZ-RR 2007, 510).
  • VGH Bayern, 15.12.2008 - 22 B 07.143

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Betrieb im

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15
    Eine weitere atypische Fallgestaltung liegt vor, wenn große Teile des von der Nichteinhaltung einer Abstandsfläche betroffenen Nachbargrundstücks unbebaut sind und im Außenbereich sowie zusätzlich in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen (vgl. BayVGH vom 15.12.2008 Az. 22 B 07.143).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2013 - 3 L 143/10

    Baugenehmigung für die Änderung eines in 3 m Entfernung von der Grundstücksgrenze

  • VGH Bayern, 21.09.2015 - 22 ZB 15.1095

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen in der Nähe

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 L 149/11

    Umbau von Fabrik- in Wohngebäude; Anfechtung einer Baugenehmigung und von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12

    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts vom Zugang eines Schriftstücks; Schutzziele

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10790/15

    Umfang des straßenrechtlicher Anliegergebrauchs; Bestimmung des Standorts einer

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2543/92

    Normenkontrollverfahren: Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2004 - 2 M 277/04

    Nachbarwiderspruch gegen baurechtliche Abweichung hat keine aufschiebende Wirkung

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2012 - 2 L 2/11

    Immissionsrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage - hier:

  • VGH Bayern, 15.09.1998 - 20 ZB 98.2402
  • OVG Hamburg, 05.08.2009 - 5 E 10/09
  • VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10

    Immissionsschutz; Voraussetzungen der Genehmigung einer Dickstoffversatzanlage

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